Unser Dorfladen als Unternehmensgesellschaft (haftungsbeschränkt) - Eine Idee mit Zukunft
Für unseren Dorfladen haben wir uns für die Rechtform UG entschieden. Im folgenden finden Sie genauere Informationen hierzu. Bei Interessen an einem Gesellschafteranteil können Sie die Vertragsunterlagen hier herunterladen.
Eine Unternehmensgesellschaft (haftungsbeschränkt) besteht aus stillen Gesellschaftern, welche jeweils mindestens einen Gesellschafteranteil für 200 € erwerben.
Mit dem auf diese Weise gehäuften Kapital wird die Anschubfinanzierung für den Dorfladen (Innenausstattung und Erstbestückung mit Ware) gewährleistet.
Die Haftungsbegrenzung der stillen Gesellschafter auf den jeweiligen Anteil ist ein klarer Vorteil der Rechtsform UG (haftungsbeschränkt).
Durch den Erwerb von mindesten einem Anteil erhält ein stiller Gesellschafter der UG (haftungsbeschränkt) ein kapitalunabhängiges Mitbestimmungsrecht. Damit wird der Dorfladen für den stillen Gesellschafter zu "seinem Laden"! Die Verbundenheit mit "ihrem Laden" schafft die sichere Basis eines UG (haftungsbeschränkt) geführten Dorfladens. Daher ist auch klar: je mehr mitmachen, desto besser.
Ein UG (haftungsbeschränkt) betriebener Dorfladen muss keinen großem Gewinn erzielen, aber er muss sich selbst tragen. Dieser Verzicht auf Gewinnmaximierung gestattet eine faire Preisgestaltung.
Im Dorfladen können nicht nur alle stille Gesellschafter einkaufen - hier können selbstverständlich auch alle anderen gerne und gut einkaufen.